Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille befolgt wird?
Die wichtigsten Schriftstücke für den Fall der Fälle.
Testament
Mit einem Testament können Sie ganz genau bestimmen, was mit Ihrem Besitz und Vermögen im Todesfall geschehen soll. Welche Personen oder Institutionen z. B. etwas erben, welche Personen womöglich von Ihnen enterbt werden, welche Ersatzerben in Frage kommen, ob Sie der gesetzlichen Erbfolge widersprechen und vieles mehr.
Es gibt zwei Möglichkeiten ein gültiges Testament zu verfassen: Zum einen gibt es das „eigenhändige Testament“. Es muss handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, Ort und Datum enthalten und die persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen des Verfassers tragen (bei Ehepaaren mit beiden vollständigen Namen). Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Gerne berät Sie die gelernte Juristin und Seniorchefin von Neugersdorfer Bestattungen Christine Eichhorn zur Ablieferungspflicht des Testaments und zu den Zuständigkeiten des Nachlassgerichtes. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen immer, einen Notar für die Formulierung oder Überprüfung Ihres Testaments in Anspruch zu nehmen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person das Recht, sämtliche oder nur einzeln definierte Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann also für Sie − und damit auch über Sie − entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Deshalb sollten Sie eine Vorsorgevollmacht nur solchen Personen erteilen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.
Zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit ist es grundsätzlich ratsam, die Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden zu lassen. Für Vermögensgeschäfte, Kreditverträge und finanzielle Transaktionen bei Banken ist ohnehin eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig.
Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Fragen im Vorfeld zu klären.
Patientenverfügung
Mit Hilfe einer Patientenverfügung erteilen Sie vorsorglich Anweisungen dazu, wie Sie als Patient ärztlich behandelt werden wollen, sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, selber darüber zu entscheiden. So ist es für die gewählte Vertrauensperson leichter, Ihren Patientenwillen gegenüber Ärzten durchzusetzen, da sie mit einer Patientenverfügung in der Hand als Bevollmächtigter auftritt. Auch hier empfehlen wir Ihnen zur eigenen Rechtssicherheit eine Beurkundung durch den Notar.
Vorsorgevertrag
Der Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto ermöglicht den Aufbau eines Vorsorgevermögens, mit dem eines Tages die Kosten der eigenen Bestattung bezahlt werden. Er dient auch als finanzielle Absicherung dafür, dass die Wünsche und Vorstellungen von der eigenen Bestattung in vollem Umfang verwirklicht werden können und Angehörige nicht belastet werden.
Als Partner der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG garantieren wir, dass unsere Vorsorgeverträge inhaltlich auf die Wünsche und Bedürfnisse des Vorsorgenden abgestimmt werden. Auch die Vertragskonditionen können wir individuell gestalten.
Im Todesfall wird das zustande gekommene Vorsorgevermögen inklusive der aufgelaufenen Zinsen zur Durchführung der Bestattung und zur Begleichung der entstehenden Kosten verwendet. Geld, das eventuell übrig bleibt, wird an die im Vorsorgevertrag genannten Personen oder Erben ausgezahlt.
Disclaimer
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.